Sonderregelungen für den Schulbesuch und die Notenvergabe
Aufgrund der depressiven Symptome kann es betroffenen Schüler*innen schwerfallen, am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen. Um Entlastung zu schaffen, gibt es Sonderregelungen, z.B. individuelle Unterstützung und Nachteilsausgleiche. Je nach Bundesland können die genauen Bezeichnungen leicht abweichen.