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Kapitel 1

Schulnetzwerk nutzen

Kapitel 1

Schulnetzwerk nutzen

Sensibel kommunizieren

Wenn Sie ein Gespräch mit Schüler*innen führen, bei denen Sie eine depressive Erkrankung vermuten, fragen Sie sich vermutlich, welche Informationen Sie bei einem so sensiblen Thema einholen und weitergeben dürfen. Für Lehrkräfte gilt die sogenannte Amtsverschwiegenheit, also die Verpflichtung von Beamt*innen und Angestellten im öffentlichen Dienst, über die bei der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.

💡Info: Weitergabe von Informationen

Um gegenseitiges Vertrauen herzustellen, sollten Sie alle Schritte, die Sie unternehmen, offen mit den betroffenen Schüler*innen absprechen. Beispielsweise wenn es darum geht, sich mit Eltern oder anderen Kolleg*innen auszutauschen oder Informationen weiterzugeben. Es kann auch vorkommen, dass sich betroffene Schüler*innen schämen und daher nicht möchten, dass jemand anderes von ihren Problemen erfährt. Behalten Sie hier auch die Dienstwege und Verantwortlichkeiten an Ihrer Schule im Hinterkopf. Sollten Sie sich bei diesen unsicher sein, möchten wir Sie ermutigen, die Information bei Ihrer Schulleitung und/oder Kolleg*innen zu erfragen, bevor Sie mit der Situation konfrontiert sind.

In der Regel dürfen Sie persönliche Informationen über Schüler*innen nicht weitergeben. Ausnahmen sind aber zum Beispiel Selbst- oder Fremdgefährdung von Schüler*innen, wenn die Schulpflicht verletzt wird oder z.B. den Eltern gegenüber, wenn die Versetzung gefährdet ist.